Jugendmedienschutzstaatsvertragsschiss

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… muss man wohl nennen, was derzeit durch die Blogosphäre geistert. Scheinbar glauben viele Blogger, durch die wohl so gut wie beschlossene Novellierung des Jugendmedienschutzgesetzes, dass auch Schutzmechanismen für’s Web vorsieht, würde ihrem Bloggerdasein eine neue Hürde vorgesetzt. Einige Blogger haben gar schon angekündigt des Bloggens zu entsagen. Ich bin – mal wieder – hocherstaunt über die Panikmache, die ja schon fast an die der Terrorwarnung erinnert.

Kleiner Auszug aus der FAQ der FSM zum JMStV:

â–º Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?

Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können im Internet frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden
  • Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind.

Sollte eine der Ausnahmen auf Ihr Angebot zutreffen, sind Sie auch schon bisher dazu verpflichtet, eine der folgenden Maßnahmen zu ergreifen um die gesetzliche Handlungspflichten zur gesetzeskonformen Ausgestaltung zu erfüllen:

  • Nutzung von Sendezeitbegrenzungen
  • Vorschalten technischer oder sonstiger Mittel
    • das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm, also die Altersklassifizierung, ist nach dem neuen JMStV ein Unterfall von dieser Möglichkeit, vgl. § 5 Abs. 5 Nr. 1, § 11 Abs. 1 JMStV-2011 (Hervorhebung übernommen)
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Image via Wikipedia

Hmm, es geht also um eine freiwillige Kennzeichnung, außer in den genannten Punkten. Die treffen aber offensichtlich eh schon heute zu, weshalb ich mal glaube, dass es die allermeisten Websites nicht betrifft. Insbesondere sollte man mal überlegen, was einen problematischen Inhalt auf einem Blog darstellt, der ja primär aus Text besteht. Bei pornografischen Bildern oder Filmen ist das schon klar, aber wie viele Texte auf populären Blogs würde man denn da ernsthaft inkludieren? Man beachte, dass es keine Alterskennzeichnung von Büchern in Deutschland gibt (oder?). Wenn ich also umfangreiche Ejakulationsgeschichten oder blutige Gewaltakte detailliert auf Papier beschreiben darf (sogar mit Bild, siehe Kick-Ass), dann muss das ja wohl auch für digitale Texte gelten. Insofern mache ich mir um meine Texte gar keine Sorgen.

Außerdem muss seitens des Nutzers eine Software installiert sein, die eine gegebenenfalls vorhandene Jugendschutzmarkierung auslesen und die Seite dann entsprechend sperren kann. Sonst hätte ich mich eventuell beklagt, dass hier wieder eine neue Form der Zensur durchgedrückt werden soll. Aber so sieht’s für mich nicht aus, oder? Zumindest noch nicht. (Hey, soviel Pessimismus muss erlaubt sein.)

Die Sache mit den Sendezeiten taucht oft auf, da wird auch viel Schwachsinn angenommen. Praktisch angewendet wird oder wurde das ja wohl schon bei Diensten wie NightClub (Fickfilme runterladen) und allein in diesem Bereich macht das auch Sinn. Nochmal: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, was man auf einem Blog texten oder fotofieren müßte, damit jemand verlangt, dass man das nur nachts online hält. ICH BITTE UM BEISPIELE!

Da gibt es nun also obskure Blogs wie VZlog oder schockwellenreiter.de, die meinen ihnen entstünden durch das neue Gesetz irgendwelche neuen Aufgaben, technischer oder administrativer Art. Basierend auf der FAQ und einem zugegebenermaßen kurzen Überfliegen des Gesetzestextes, kann ich dafür keinen Anlass erkennen: Die Blogs richten sich imho nicht gezielt an Jugendliche unter 12 Jahren und haben keine Inhalte, die ich in ab 16 oder 18 einordnen würde. (Brüste? Bitte, da sind im Zeitschriftladen ja wohl Massen zu finden. Keine Kennzeichnung.) So WTF??

Möglicherweise bin ja heute einfach nur sehr ignorant, aber ich glaube, langsam werden hier in Deutschland alle ein bissl gewohnheitsparanoid. Nur so zum Spass, damit man dazu gehören kann. Ich bitte um Aufklärung und hiermit formal um Spinneramnesie. Wo bitte kann ich meinen Jagdschein abholen???

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